![]() |
| Home | Benedikt XVI. | Johannes Paul II. | Das Petrusamt | @ Benedikt XVI. | CDs | Kontakt/Impressum |
| Buchempfehlungen
|
Das PetrusamtPapst (von griechisch: pappas : Vater, von lat.: papa „Papa, Vater“) ist die Bezeichnung (Religiöser Titel) für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Papa). Weiterhin ist "Papst" die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria (Oberhäupter der koptischen Kirche und der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Alexandria). Ebenfalls haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben (siehe auch Sedisvakantismus). Dieser Artikel behandelt nur den römischen Papst. Rechtlich gilt das Amt des römischen Papstes, der Heilige Stuhl, als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt neben der Vatikanstadt als staatlichem Völkerrechtssubjekt. Der Papst ist ferner weltlicher Souverän des Staates
der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt. Der aktuelle Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde. Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt. Der
Papst ist nach katholischer Tradition und nach der Auffassung einiger
anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von
diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich
um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat. Einige Kritiker
bezweifeln jedoch, dass er je dort war.
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium
der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die in der Vulgata wie folgt lautet: Tu es Petrus et super hanc petram aedificabo Ecclesiam meam et portae
inferi non praevalebunt adversum eam. Zu deutsch (Einheitsübersetzung): Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen
und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine
Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche
Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an
die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens,
von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er
nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom. In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung
des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des
Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus
so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet
sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung
für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604)
gesetzlich festgeschrieben. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für
Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient –
da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor
Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört,
führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst. Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische
Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser
Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester
trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer
oder Pfadbahner). Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere
Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch
gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es,
weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder
römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen.
Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation
verboten. Titel
Insignien
Bis auf die Papstkrone sind die päpstlichen Insignien spezielle Varianten der bischöflichen Insignien. Kirchenrecht
Namensgebung Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme. Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Klemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen. Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden
Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich
ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach
33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyla ebenfalls
diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des
derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922),
der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu
beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt
von Nursia. Rücktritte Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC) Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der
Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte
der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII.
wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen.
Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044,
1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre
bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch
nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst
Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt
aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründete dies damit,
dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen
wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen
Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies
sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens
in westlichen Gesellschaften zurückzuführen. Stellung und Kritik Das erste Vatikanische Konzil (1869–1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen. In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts): 1. den Bischof von Rom Damals schon galt der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus verehrungswürdig war. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) bestätigt die römische Ortstradition, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom ging) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten. Die römische Petrustradition ist historisch möglich, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt. Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des
Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen
völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze
der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen
noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich
viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen
Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und
einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen
die traditionelle Vorherrschaft von Rom übernommen. Versuche, sie
auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In
der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch
als weltlicher Herrscher durch. Die Stellvertreterschaft Gottes hat
ihr Vorbild im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter
in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige
und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert nicht mehr politisch
durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter
zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings
hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
|